The store will not work correctly when cookies are disabled.
Ihre Daten, Ihre Wahl
Wir legen großen Wert auf Ihre Zufriedenheit und führen unsere Cookie-Verwaltungsrichtlinie mit dieser ständigen Intention durch. Indem Sie sie akzeptieren, ermöglichen Sie uns, Sie besser zu unterstützen und mit Ihnen zu wachsen.
Verwendung von Cookies:
Um das ordnungsgemäßen Gebrauch unserer Website zu gewährleisten und Ihr Einkaufserlebnis zu verbessern;
Um unseren Datenverkehr zu analysieren und die Leistung unserer Website zu optimieren;
Um personalisierte Inhalte vorzuschlagen, die Ihren Interessen entsprechen;
Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen, indem Sie auf den Link klicken, der in unserer Richtlinie zum Schutz personenbezogener Daten verfügbar ist. Um mehr zu erfahren, klicken Sie hier.
Was für ein Spaß, sich in einen Löwen, eine Meerjungfrau oder einen Clown zu verwandeln - für Karneval, ein Schulfest oder einen Geburtstag! Damit Groß und Klein voll auf ihre Kosten kommen, ist unser Make-up-Sortiment auf die zarte Haut von Kindern abgestimmt und entspricht den geltenden Kosmetikstandards.
Diese weichen und hautfreundlichen Schablonen zum Thema Zaubern erleichtern Kindern das Schminken. Sie sind waschbar und wiederverwendbar und eignen sich sowohl für die Stirn als auch für Hände und Arme.
Bedienungsanleitung und Abbildungen im Lieferumfang enthalten.
Bewertungen
0
1
1
2
0
3
0
4
3
5
4.25 /5Basierend auf 4 kundenbewertungen
Acheteur Vérifié . veröffentlicht die 08/09/2020Nach einer Bestellung vom 31/08/2020
5/5
Parfait
Acheteur Vérifié . veröffentlicht die 05/06/2019Nach einer Bestellung vom 28/05/2019
5/5
Confirme au descriptif
Acheteur Vérifié . veröffentlicht die 15/01/2019Nach einer Bestellung vom 09/01/2019
2/5
Trop fragile Casse facilement
Antwort von Wesco am 01/02/2019 Bonjour et merci pour votre retour. Nous cherchons à nous améliorer en permanence et grâce à votre remarque, nous allons procéder à un examen spécifique du produit.
Acheteur Vérifié . veröffentlicht die 13/03/2018Nach einer Bestellung vom 28/02/2018